Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

 

seit dem 1. März ist Sport im Freien unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Wir haben trotz teilweise schlechter Witterung vorab die Plätze 5 und 6 provisorisch Instandgesetzt, um damit den Jugendlichen und unserem Trainer wieder eine Perspektive zu geben.

 

Der Kreis Lippe, mit einem aktuellen Inzidenzwert über 100,  ist von der Notbremsen-Regelung betroffen. Nach der neuen CoronaScHVO NRW -gültig ab dem 29. März – bleibt der Sportbetrieb im Freien jedoch weitgehend im bisherigen Umfang bestehen.

 

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-26_coronaschvo_ab_29.03.2021_lesefassung.pdf

 

Die zweite gute Nachricht ist, die Frühjahrsinstandsetzung der Plätze ist abgeschlossen. Die Plätze 5 und 6 sind weiterhin für das Training reserviert. In Absprache mit Michael Jobs sind die Plätze auch außerhalb der Trainingszeiten nutzbar. Die Plätze 1 und 3 sind für den allgemeinen Spielbetrieb freigegeben.

 

 

Daraus ergeben sich ab sofort für unseren Verein folgende Regeln und Kontaktbeschränkungen:

 

Tennisspiel auf der Anlage:

- allein (auch Einzelsportler mit Trainer*in)
- zu zweit aus zwei verschiedenen Haushalten (= nur Einzel)
- ein Hausstand mit mehreren Personen und einer Person eines weiteren Hausstandes (Kinder unter 14 Jahre zählen nicht)
- Kinder bis einschließlich bis 14 Jahren in Gruppen mit einem Trainer (max. 10
- Einzelpersonen und Personengruppen
, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten

 

Kontaktnachverfolgung:

Die Nachverfolgbarkeit ist verpflichtend im Sinne der Corona -Schutzverordnung - auch für teilnehmende Kinder in den Gruppen. Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.

Bitte tragt Euch wieder vorab in die ausgelegten Listen im Clubhaus ein. Platzreservierung vorab im Clubhaus wie in der letzten Saison!

 

Hygiene und Kontaktbeschränkungen (es gelten die allgemein gültigen Regelungen):

- Gruppenbildungen/Ansammlungen sind auf der Tennisanlage (= öffentlicher Raum) gemäß der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. (ein Hausstand mit einer weiteren Person, max. 5!)
- Maskenpflicht im gesamten Clubhaus und auf der Anlage
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist auch im Clubhaus jederzeit einzuhalten.
- Das Clubhaus möglichst einzeln betreten.
- Die Duschen und Umkleidekabinen bleiben geschlossen.
- Die Toiletten sind weiterhin geöffnet.
- Bitte direkt zum Tennisplatz gehen.

 

Platzpflege:

Zu Beginn der Saison ist besondere Vorsicht geboten. Bitte nicht auf regennassen/zu weichen Plätzen spielen. Nach dem Spiel benötigen die Plätze eine intensive Pflege (z.B. Löcher im Platz mit dem Schaber egalisieren, Plätze bis zum Zaun abziehen).

Allgemeiner Hinweis

Haltet bitte unbedingt die geltenden Regeln ein!
Eine Änderung der Verordnung kann jederzeit wieder zur Schließung der Anlage führen.
Bei zu schlechter Witterung behalten wir uns vor, Plätze wieder zu sperren.

Viele Dank für Euer Mitwirken und Verständnis.

Der Vorstand

 

 

PS: Diese Regelung gilt ab sofort!
Informationen zum weiteren Platzaufbau folgen zu gegebener Zeit.
Mannschaftsspiele lt. WTV frühestens nach Pfingsten.